
Recht
auf Selbstbestimmung
(6. Zivilsenat des BGH)
In der neuesten Rechtssprechung zum Thema Kunstfehler wird betont, daß der Patient umfassend aufgeklärt werden muß. Das Arzt-Patienten -Verhaltnis müsse folgende Charakteristika aufweisen:
- "Unumstritten
müsse sein, "daß ärztliche Heileingriffe grundsätzlich
der Einwilligung des Patienten bedürfen, um rechtmäßig zu sein".
- Diese Einwilligung könne "nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient
über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken"
aufgeklärt worden sei.
- Zur Aufklärung gehöre der Hinweis auf "mögliche Behandlungsalternativen
mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren".
"Nur so", stellten die Bundesrichter fest, könnten das "Selbstbestimmungsrecht"
des mündigen Patienten und "sein Recht auf körperliche Unversehrtheit
gewahrt werden - ein deutlicher Hinweis auf die von der Verfassung garantierten
Grundrechte.
Der Hinweis auf auf alternative Therapiemethoden ist demnach Pflicht. Nur so kann das Recht des Patienten auf körperliche Unversehrheit gewahrt werden.
NEU:
Ökotest Dezember 2003 - Gesundheit & Fitness - RECHT UND RAT
Aufklärung über alternative Therapien
Ärzte müssen ihre Patienten über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten
aufklären. Wenn der Arzt dies unterlässt und die Beschwerden des Patienten
andauern oder sogar schlimmer werden, macht sich der Arzt wegen der Verletzung
der Gesundheit des Patienten durch Unterlassung schuldig. Dadurch kann dem Patienten
Schmerzensgeld zustehen. Der Arzt muss auch über neue Alternativtherapien
aufklären. Das gilt selbst dann, wenn die wissenschaftliche Diskussion
über die Methode noch nicht abgeschlossen sein sollte, entschied das Oberlandesgericht
Nürnberg (Az. 4 U 4225/00).
Bernd Joschko: "Fragen Sie doch mal Ihren Arzt nach den Erkenntnissen der "Neuen Medizin" nach Dr. Hamer oder der Synergetik Therapie - er ist der Spezialist in Sachen Gesundheit - er muß es wissen...er kann im Internet nachschauen...oder wechseln Sie ihn...nehmen Sie sich doch die besten...die am besten informierten Ärzte. Sie zahlen doch dafür, mit Ihren Beiträgen!
Wir haben es geschafft. Nach nur 12 Jahren wurden 2 neue Berufe im Gesundheitswesen erschaffen und etabliert: Der Synergetik Therapeut und der Synergetik-Profiler. Beide helfen Menschen bei ihrem Recht auf Selbstheilung. Wir danken dem OVG Lüneburg mit dem Beschluss vom 27. Mai 2004. Damit wurde der Berufsstatus gemäß dem §12 GG bestätigt. Hier klicken
Ebenso erließ das VG München einen Beschluss am 8. September 2004 und hob das Berufsverbot gegen eine Münchner Synergetik Therapeutin auf. Doch das VG hat grundsätzlich noch Probleme mit der Gefährlichkeit von Selbsterfahrung. Hier klicken
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